Abkommen mit den USA zum steuerlichen Datenaustausch

Ab 2014 wollen Deutschland und die USA regelmäßig Daten zu im jeweils anderen Staat steuerlich relevanten Vorgängen von Finanzinstituten erheben und austauschen.

Deutsch­land hat jetzt mit den USA das Abkom­men zur För­de­rung der Steu­er­ehr­lich­keit bei inter­na­tio­na­len Sach­ver­hal­ten beschlos­sen. Durch das Abkom­men ver­pflich­ten sich die Län­der, für die Besteue­rung im jeweils ande­ren Staat rele­van­te Daten von Finanz­in­sti­tu­ten zu erhe­ben und regel­mä­ßig aus­zu­tau­schen. Durch das Abkom­men soll aus­ge­schlos­sen wer­den, dass durch die Ein­schal­tung aus­län­di­scher Finanz­in­sti­tu­te oder Finanz­dienst­leis­ter Steu­ern hin­ter­zo­gen wer­den kön­nen. Nach dem Abkom­men sol­len Infor­ma­tio­nen für Zeit­räu­me ab 2014 aus­ge­tauscht wer­den.