Aufgabe des subjektiven Fehlerbegriffs
In einer wesentlichen Frage hat der Bundesfinanzhof seine Rechtsprechung geändert und lässt nun objektiv fehlerhafte Bilanzansätze grundsätzlich nicht mehr zu, selbst wenn sie subjektiv vertretbar sind.
In einem der seltenen Beschlüsse des Großen Senats hat der Bundesfinanzhof den “subjektiven Fehlerbegriff” aufgegeben. Dabei geht es um die Frage, ob das Finanzamt an den Bilanzansatz eines Unternehmers gebunden ist, wenn dieser zwar bei der Bilanzaufstellung aus der Sicht eines ordentlichen und gewissenhaften Kaufmanns subjektiv vertretbar, aber objektiv fehlerhaft war. In so einem Fall musste das Finanzamt bisher die Bilanz trotzdem akzeptieren, doch jetzt hat der Bundesfinanzhof seine Rechtsprechung geändert. Finanzämter und Gerichte seien schon aus verfassungsrechtlichen Gründen verpflichtet, ihrer Entscheidung die objektiv richtige Rechtslage zugrunde zu legen, und zwar unabhängig davon, ob sich der fehlerhafte Bilanzansatz des Unternehmers zu seinen Gunsten oder zu seinen Lasten ausgewirkt hat.
Die neuesten 10 Top-News
Klicken Sie auf die einzelnen Beiträge um mehr zu erfahren:
- Nachträgliche Vorlage der Schlussbilanz bei Umwandlungen
- Entgeltaufteilung bei Kombiangeboten
- Länder fordern Ausgleich für Steuerausfälle durch Wachstumsbooster
- Angestellte Gesellschafter einer Personengesellschaft zählen bei der Lohnsumme mit
- Erste Frist für Kassenmeldepflicht läuft Ende Juli aus
- Kein Vorläufigkeitsvermerk zum Soli mehr
- Voraussetzung für Erlass von Säumniszuschlägen
- Große Zahl von Immobilienverkäufen nach Fünf-Jahres-Frist
- Gefälschte ELSTER-Mails im Umlauf
- Der Wachstumsbooster kommt