Vergütung für eine Arbeitnehmererfindung

Die Vergütung für eine Arbeitnehmererfindung erfüllt keine der Voraussetzungen für eine ermäßigte Besteuerung, die das Steuerrecht für außerordentlich hohe Einkünfte innerhalb kurzer Zeit vorsieht.

Für außer­or­dent­li­che Ein­künf­te und für Ver­gü­tun­gen mehr­jäh­ri­ger Tätig­kei­ten erlaubt das Steu­er­recht eine Steu­er­ermä­ßi­gung zur Abmil­de­rung der Steu­er­pro­gres­si­on. Doch die Ver­gü­tung für eine Arbeit­neh­mer­er­fin­dung erfüllt kei­ne der Vor­aus­set­zun­gen, meint das Finanz­ge­richt Müns­ter, weil sie nur ein Aus­gleich für den Über­gang des Ver­wer­tungs­rechts auf den Arbeit­ge­ber ist.