Vergütung für eine Arbeitnehmererfindung
Die Vergütung für eine Arbeitnehmererfindung erfüllt keine der Voraussetzungen für eine ermäßigte Besteuerung, die das Steuerrecht für außerordentlich hohe Einkünfte innerhalb kurzer Zeit vorsieht.
Für außerordentliche Einkünfte und für Vergütungen mehrjähriger Tätigkeiten erlaubt das Steuerrecht eine Steuerermäßigung zur Abmilderung der Steuerprogression. Doch die Vergütung für eine Arbeitnehmererfindung erfüllt keine der Voraussetzungen, meint das Finanzgericht Münster, weil sie nur ein Ausgleich für den Übergang des Verwertungsrechts auf den Arbeitgeber ist.
Die neuesten 10 Top-News
Klicken Sie auf die einzelnen Beiträge um mehr zu erfahren:
- Höhere Hundesteuer für weitere Hunde rechtmäßig
- Bayern erinnert nicht mehr an Steuervorauszahlungen
- Vorausgefüllte Steuererklärung per App startet am 1. Juli
- Verfassungsbeschwerde zum Grundsteuer-Bundesmodell
- Keine Hinzurechnung von kompensierten Mieten und Pachten
- Umsatzsteuer auf unselbständige Nebenleistungen eines Hotels
- Erstattungszinsen für Gewerbesteuer sind steuerpflichtig
- Kapitalleistung aus der betrieblichen Altersversorgung
- Einräumung eines Altenteils im Zuge der Hofübergabe
- Fremdüblichkeit der Verzinsung einer Direktzusage