Doppeltes Elterngeld bei Zwillingen

Die Eltern von Zwillingen können gleichzeitig Elternzeit und Elterngeld in Anspruch nehmen, weil jeder Elternteil für jeweils eines der beiden Zwillingskinder Elterngeld beantragen kann.

Dop­pel­tes Eltern­glück haben die Eltern von Zwil­lin­gen gleich in mehr­fa­cher Hin­sicht. Das Bun­des­so­zi­al­ge­richt hat näm­lich ent­schie­den, dass die Eltern dop­pel­tes Eltern­geld gel­tend machen kön­nen. Jedem Eltern­teil ste­hen also bis zu 12 Mona­te Eltern­geld für das eine und als Part­ner­mo­na­te zwei Monats­be­trä­ge für das jeweils ande­re Zwil­lings­kind zu. Damit kön­nen Zwil­lings­el­tern qua­si gleich­zei­tig Eltern­geld bezie­hen, und zwar jeder für jeweils eines der bei­den Kin­der. Zwar sieht das Eltern­geld­ge­setz bei Mehr­lings­ge­bur­ten schon eine Erhö­hung des Eltern­gel­des um je 300 Euro für das zwei­te und jedes wei­te­re Kind vor. Das ändert aber nichts am auf Ein­kom­mens­er­satz gerich­te­ten Eltern­geld­an­spruch für Mehr­lings­kin­der. Aller­dings kann nicht ein Eltern­teil gleich­zei­tig zwei­mal Eltern­geld gel­tend machen, denn das ist durch das Gesetz aus­ge­schlos­sen.