Ende für Cash-GmbH und Umgehung der Lohnsummengarantie
Die beliebte Cash-GmbH lässt sich nicht mehr zur steuerfreien Übertragung größerer Bargeldsummen nutzen. Auch bei der Lohnsummengarantie gibt es eine neue Regelung.
Mit zwei Änderungen im Erbschaftsteuergesetz werden durch das Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz beliebte Schlupflöcher bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer geschlossen.
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“Cash-GmbH”: Bisher war es recht problemlos möglich, Bargeld in beliebiger Höhe praktisch steuerfrei zu verschenken. Möglich war diese als “Cash-GmbH” bekannt gewordene Gestaltung, weil Bargeld bis jetzt nicht als Verwaltungsvermögen galt und damit auch unter die Steuerbefreiung für Betriebsvermögen fiel. Nun gelten Bargeld und andere Finanzmittel nur noch in betriebsnotwendiger Höhe oder unter bestimmten Voraussetzungen als Verwaltungsvermögen. Diese Regelung gilt für alle Schenkungen und Erbschaften nach dem 6. Juni 2013.
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Lohnsummengarantie: Eine weitere Änderung bei der Erbschaftsteuer schränkt Gestaltungen zur Umgehung der Lohnsummengarantie ein. Danach sind die Arbeitnehmer und Lohnsummen nachgeordneter Gesellschaften entsprechend der jeweiligen Beteiligungsquote an diesen Gesellschaften zu berücksichtigen. Auch diese Regelung gilt für alle Schenkungen und Erbschaften nach dem 6. Juni 2013.
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