Einsprüche zur Steueridentnummer abgewiesen

Per Allgemeinverfügung hat das Bundesfinanzministerium jetzt alle Einsprüche gegen die Zuteilung der bundeseinheitlichen Steueridentifikationsnummer zurückgewiesen.

Seit ihrer Ein­füh­rung steht die jedem Bür­ger zuge­wie­se­ne bun­des­wei­te Steu­er­iden­ti­fi­ka­ti­ons­num­mer in der Kri­tik von Steu­er­zah­lern, Daten­schüt­zern und Steu­er­fach­leu­ten. Ent­spre­chend zahl­reich sind die Ein­sprü­che, die beim Bun­des­zen­tral­amt für Steu­ern gegen die Ident­num­mer erho­ben wur­den. Nach­dem der Bun­des­fi­nanz­hof im Janu­ar kei­ne ver­fas­sungs­recht­li­chen Beden­ken gegen die zen­tra­le Spei­che­rung der Daten und die Zutei­lung der Ident­num­mer hat­te, zieht das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um jetzt die Kon­se­quenz aus die­sem Urteil. Per All­ge­mein­ver­fü­gung hat es alle Ein­sprü­che gegen die Zutei­lung der Steu­er­iden­ti­fi­ka­ti­ons­num­mer und die zen­tra­le Spei­che­rung der damit ver­bun­de­nen Daten zurück­ge­wie­sen. Wer an sei­nem Wider­stand fest­hal­ten will, hat jetzt ein Jahr Zeit, beim Finanz­ge­richt Köln Kla­ge zu erhe­ben.