Maklerkosten für den Verkauf eines Hauses als Werbungskosten

Unter bestimmten Voraussetzungen können sogar die Maklerkosten für den Verkauf eines Hauses als Werbungskosten abziehbar sein.

Eigent­lich sind Mak­ler­kos­ten, die beim Ver­kauf eines Miet­ob­jekts ent­ste­hen als Ver­äu­ße­rungs­kos­ten nicht steu­er­lich abzieh­bar. Eine Aus­nah­me von der Regel zeigt ein Urteil des Finanz­ge­richts Müns­ter, denn wenn der Ver­kaufs­er­lös zumin­dest teil­wei­se der Finan­zie­rung von Miet­ob­jek­ten dient, kön­nen die Mak­ler­kos­ten auch antei­lig als Geld­be­schaf­fungs­kos­ten bei den Wer­bungs­kos­ten ange­setzt wer­den. Vor­aus­set­zung ist aber eine ent­spre­chen­de ver­trag­li­che Gestal­tung. Das letz­te Wort hat jetzt der Bun­des­fi­nanz­hof, bei dem die Revi­si­on anhän­gig ist.