Neues Musterverfahren zum Solidaritätszuschlag

Mit einem neuen Musterverfahren geht der Kampf um die Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlags in die nächste Runde.

Der Bund der Steu­er­zah­ler infor­miert über ein neu­es Mus­ter­ver­fah­ren zum Soli­da­ri­täts­zu­schlag. Beim Nie­der­säch­si­schen Finanz­ge­richt ist näm­lich wie­der ein Ver­fah­ren anhän­gig, das sich mit der Ver­fas­sungs­mä­ßig­keit des Solis befasst. Dabei besteht auch die Mög­lich­keit, dass das Finanz­ge­richt — wie bereits im Jahr 2009 — wie­der das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt ein­schal­tet. Die letz­te Vor­la­ge des Gerichts hat­te das Ver­fas­sungs­ge­richt trotz aus­führ­li­cher Begrün­dung als unzu­läs­sig zurück­ge­wie­sen.