Behaltensfrist läuft nach dem Tod des Erben weiter

Die fünfjährige Behaltensfrist für die Steuerbegünstigung von Betriebsvermögen läuft auch nach dem Tod des ursprünglichen Erben weiter, womit ein Verkauf durch die Nacherben innerhalb der Frist ebenfalls den Steuervorteil ksotet.

Betriebs­ver­mö­gen ist bei der Erb­schaft­steu­er begüns­tigt. Vor­aus­set­zung dafür ist aller­dings, dass der Erbe das Betriebs­ver­mö­gen zumin­dest fünf Jah­re lang nicht ver­äu­ßert. Wenn aber der Erbe inner­halb die­ser Frist stirbt, stellt sich die Fra­ge, ob damit auch die Behal­tens­frist aus dem ers­ten Erb­fall endet und ein Ver­kauf durch die Fol­ge­er­ben kei­nen Weg­fall der Steu­er­ver­scho­nung aus dem ursprüng­li­chen Erb­fall zur Fol­ge hat. Das Gesetz sieht den Weg­fall nur bei einem Ver­kauf durch den Erwer­ber (also Erbe oder Beschenk­ter) vor. Den­noch ist das Finanz­ge­richt Müns­ter der Ansicht, dass die Fünf­jah­res­frist auch nach dem Tod des Erben wei­ter­läuft und ein Ver­kauf somit wei­ter­hin steu­er­schäd­lich ist. Gegen das Urteil ist aller­dings Revi­si­on beim Bun­des­fi­nanz­hof ein­ge­legt wor­den, weil es zu die­ser Fra­ge noch kei­ne höchst­rich­ter­li­che Recht­spre­chung gibt.