SEPA-Umstellung bei der Finanzverwaltung

Unterüberschrift

Zum 1. Febru­ar 2014 wer­den die bis­her bekann­ten Über­wei­sungs- und Last­schrift­ver­fah­ren im Rah­men von SEPA (Sin­gle Euro Pay­ments Area) in der EU ver­ein­heit­licht. Auch der her­kömm­li­che Last­schrift­ein­zug wird durch das SEPA-Last­schrift­ver­fah­ren abge­löst. Die Legi­ti­ma­ti­on für den Ein­zug von SEPA-Last­schrif­ten ist das SEPA-Last­schrift­man­dat. Eine Kon­ti­nui­täts­re­ge­lung bestimmt, dass bestehen­de gül­ti­ge Ein­zugs­er­mäch­ti­gun­gen in SEPA-Last­schrift­man­da­te umge­wid­met wer­den.

Auf die­ser Grund­la­ge will die Finanz­ver­wal­tung die SEPA-Umstel­lung ohne zusätz­li­chen Auf­wand für die Steu­er­zah­ler rea­li­sie­ren. Alle Steu­er­zah­ler, die bis­her ihrem Finanz­amt eine Ein­zu­ger­mäch­ti­gung erteilt haben, wer­den ab Okto­ber 2013 suk­zes­si­ve durch ein Benach­rich­ti­gungs­schrei­ben über die Umwid­mung im Rah­men der Kon­ti­nui­täts­re­ge­lung infor­miert. Die Ober­fi­nanz­di­rek­ti­on Karls­ru­he weist aber auch dar­auf hin, dass künf­tig mit den SEPA-Last­schrift­man­da­ten auch steu­er­li­che Neben­leis­tun­gen und gemahn­te Beträ­ge ein­ge­zo­gen wür­den.