Altverluste jetzt nutzen

Die Möglichkeit, Altverluste aus Wertpapiergeschäften aus der Zeit vor der Abgeltungsteuer mit Gewinnen aus späteren Wertpapiergeschäften zu verrechnen, besteht nur noch für die in diesem Jahr erzielten Gewinne.

So man­cher Anle­ger hat noch Ver­lus­te aus pri­va­ten Wert­pa­pier­ge­schäf­ten aus der Zeit vor Ein­füh­rung der Abgel­tungs­teu­er, die steu­er­lich ver­re­chen­bar sind. Aber Ach­tung: Die­se Ver­lus­te kön­nen nur noch mit im Lau­fe die­ses Jah­res erziel­ten Wert­pa­pier­kurs­ge­win­nen ver­rech­net wer­den. Die aktu­el­len Höchst­stän­de der Bör­sen­kur­se laden zu einer Gewinn­mit­nah­me ein, für die aber nur noch weni­ge Wochen Zeit bleibt, wenn die Alt­ver­lus­te genutzt wer­den sol­len.