Verfassungsbeschwerde zur Verwertbarkeit von Steuerdaten-CDs

Beim Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz ist eine Verfassungsbeschwerde anhängig, ob das Bundesland die gekauften Datensammlungen im Strafverfahren überhaupt verwerten darf.

Mehr­fach haben Bun­des­län­der in den letz­ten Jah­ren für viel Geld CDs mit Daten ver­meint­li­cher Steu­er­sün­der gekauft. Der jüngs­te Fall ist das Daten­pa­ket, das von Rhein­land-Pfalz im Früh­jahr gekauft wur­de. Ob sol­che Daten im Straf­ver­fah­ren ver­wen­det wer­den dür­fen, war schon mehr­fach Gegen­stand gericht­li­cher Aus­ein­an­der­set­zun­gen. Jetzt ist beim Ver­fas­sungs­ge­richts­hof Rhein­land-Pfalz eine Ver­fas­sungs­be­schwer­de anhän­gig, über die das Gericht im nächs­ten Jahr ent­schei­den wird.