Sachbezugswerte für 2014

Die Sachbezugswerte für freie Mahlzeiten oder die Überlassung einer freien Unterkunft werden wie jedes Jahr an die allgemeine Preisentwicklung angepasst.

Am 11. Okto­ber 2013 hat der Bun­des­rat die neu­en Sach­be­zugs­wer­te für das Jahr 2014 beschlos­sen. Wie bei der letz­ten Erhö­hung fal­len die neu­en Wer­te auch dies­mal rund 2 % höher aus. In 2014 betra­gen die Wer­te bun­des­ein­heit­lich

  • für eine freie Unter­kunft monat­lich 221 Euro oder täg­lich 7,37 Euro (2013: 216 Euro mtl. oder 7,20 Euro pro Tag);

  • für unent­gelt­li­che oder ver­bil­lig­te Mahl­zei­ten kalen­der­täg­lich 7,63 Euro (2012: 7,47 Euro), davon ent­fal­len 1,63 Euro auf ein Früh­stück und je 3,00 Euro auf ein Mit­tag- oder Abend­essen. Der monat­li­che Sach­be­zugs­wert beträgt 229 Euro (bis­her 224 Euro; Früh­stück 49 statt 48 Euro, Mit­tag- und Abend­essen 90 statt 88 Euro).