Beitragsbemessungsgrenzen 2014

Die Beitragsbemessungsgrenzen und andere Eckwerte der Sozialversicherung sind zum 1. Januar 2014 wie jedes Jahr an die Lohnentwicklung angepasst worden.

Wie üblich ändern sich auch dies­mal zum Jah­res­wech­sel die Bei­trags­be­mes­sungs­gren­zen in der Sozi­al­ver­si­che­rung. Erneut stei­gen die Wer­te teils deut­lich, was in ers­ter Linie der guten Kon­junk­tur im Jahr 2012 geschul­det ist. Bei der Ren­ten­ver­si­che­rung fällt der Anstieg im Osten wie­der nied­ri­ger aus als im Wes­ten.

  • Die Bei­trags­be­mes­sungs­gren­ze in der Ren­ten- und Arbeits­lo­sen­ver­si­che­rung steigt im Wes­ten um 1.800 Euro auf 71.400 Euro (5.950 Euro mtl.). Im Osten steigt sie nur um 1.200 Euro auf dann 60.000 Euro (5.000 Euro mtl.).

  • In der knapp­schaft­li­chen Ver­si­che­rung steigt die Gren­ze im Wes­ten sogar um 2.400 Euro auf dann 87.600 Euro (7.300 Euro mtl.). Im Osten beträgt der Anstieg nur 1.200 Euro auf dann 73.800 Euro (6.150 Euro mtl.).

  • In der Kran­ken- und Pfle­ge­ver­si­che­rung ist die Bei­trags­be­mes­sungs­gren­ze bun­des­weit ein­heit­lich fest­ge­legt. Wie vor einem Jahr steigt die Bei­trags­be­mes­sungs­gren­ze um 1.350 Euro auf dann 48.600 Euro (4.050,00 Euro mtl.). Die Ver­si­che­rungs­pflicht­gren­ze liegt aller­dings 4.950 Euro höher bei 53.550 Euro im Jahr (4.462,50 Euro mtl.).

  • Die Bezugs­grö­ße, die zum Bei­spiel für die Min­dest­bei­trags­be­mes­sungs­grund­la­ge für frei­wil­li­ge Mit­glie­der in der gesetz­li­chen Kran­ken­ver­si­che­rung rele­vant ist, steigt im Wes­ten, wie­der um 840 Euro im Jahr. Der neue Wert beträgt damit im Wes­ten 33.180 Euro im Jahr (2.765 Euro mtl.). Im Osten steigt die Bezugs­grö­ße dies­mal in glei­cher Höhe wie im Wes­ten auf dann 28.140 Euro im Jahr (2.345 Euro mtl.).