Maßnahmen zur Unterstützung der Taifunopfer auf den Philippinen
Wie bei früheren Naturkatastrophen hat das Bundesfinanzministerium wieder Erleichterungen und Vereinfachungen für Hilfsmaßnahmen und Spenden zugunsten der Taifunopfer auf den Philippinen angeordnet.
Durch den Taifun “Haiyan” sind auf den Philippinen beträchtliche Schäden entstanden. Wie bei anderen Naturkatastrophen zuvor hat die Finanzverwaltung auch hier wieder diverse steuerliche Erleichterungen und Vereinfachungen beschlossen. Insbesondere genügt für Spenden auf alle Sonderkonten, die von inländischen juristischen Personen des öffentlichen Rechts, inländischen öffentlichen Dienststellen oder von den amtlich anerkannten Verbänden der freien Wohlfahrtspflege einschließlich ihrer Mitgliedsorganisationen eingerichtet wurden, ohne betragsmäßige Beschränkung der Bareinzahlungsbeleg oder Kontoauszug oder bei Online-Banking der PC-Ausdruck als Spendennachweis. Diese und weitere steuerliche Maßnahmen hat das Bundesfinanzministerium in einem aktuellen Schreiben zusammengefasst.
Die neuesten 10 Top-News
Klicken Sie auf die einzelnen Beiträge um mehr zu erfahren:
- Absenkung des Umsatzsteuersatzes in der Gastronomie
- Einspruch gegen Grundsteuerwertbescheid trotz Grundstücksübertragung möglich
- Zurückweisung von Einsprüchen zum Solidaritätszuschlag
- Anpassung der GoBD an die Einführung der E-Rechnung
- Ferienwohnung kann erste Tätigkeitsstätte sein
- Kosten der Lebensführung bei doppelter Haushaltsführung
- Online-Glücksspiel als gewerbliche Tätigkeit
- Umsatzsteuerbefreiung von Bildungsleistungen und Schwimmkursen
- Aktualisierte Regeln für die E-Bilanz
- Langer Erbstreit schützt nicht vor Nachzahlungszinsen