Unimog ist keine steuerfreie Zugmaschine

Ein Unimog ist keine Zugmaschine und unterliegt damit ganz normal der Kfz-Steuer.

Beim Finanz­ge­richt Köln woll­te eine Land­wir­tin für ihren Uni­mog die Kraft­fahr­zeug­steu­er­be­frei­ung für Zug­ma­schi­nen ein­kla­gen und leg­te sogar ein Her­stel­ler­gut­ach­ten vor, wonach der Uni­mog alle tech­ni­schen Vor­aus­set­zun­gen einer Zug­ma­schi­ne erfül­le. Doch das Gericht war ande­rer Mei­nung, denn ein Uni­mog sei ein uni­ver­sell ein­setz­ba­rer, all­rad­ge­trie­be­ner Klein­last­wa­gen mit Sitz­plät­zen und Lade­flä­che und damit steu­er­pflich­tig.