Regelsteuersatz für Hotel-Frühstück
Auch wenn das Frühstück zusammen mit der Übernachtung in einem Pauschalpreis abgerechnet wird, fällt dafür der normale Umsatzsteuersatz von 19 % an.
Bei Hotel-Übernachtungen unterliegen nur die unmittelbar der Beherbergung dienenden Leistungen dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 %. Frühstücksleistungen gehören nicht dazu und sind daher mit dem Regelsteuersatz von 19 % zu versteuern. Das gilt nach Meinung des Bundesfinanzhofs auch dann, wenn der Hotelier eine “Übernachtung mit Frühstück” zu einem Pauschalpreis anbietet.
Die neuesten 10 Top-News
Klicken Sie auf die einzelnen Beiträge um mehr zu erfahren:
- Beitragsbemessungsgrenzen 2026
- Regulärer Steuersatz für Einkünfte aus dem Krypto-Lending
- Pflicht zur Erfassung der Arbeitszeit
- Vom Arbeitnehmer getragene Stellplatzkosten
- Übersicht der Änderungen im Steuerrecht für 2026
- Anmietung eines Stellplatzes im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung
- Regelungen zum ermäßigten Steuersatz in der Gastronomie ab 2026
- Rückforderung einer zu Unrecht gewährten Energiepreispauschale
- Geldgeschenk zu Ostern kann schenkungsteuerpflichtig sein
- Neue Homeoffice-Regelung für Grenzpendler