Regelsteuersatz für Hotel-Frühstück

Auch wenn das Frühstück zusammen mit der Übernachtung in einem Pauschalpreis abgerechnet wird, fällt dafür der normale Umsatzsteuersatz von 19 % an.

Bei Hotel-Über­nach­tun­gen unter­lie­gen nur die unmit­tel­bar der Beher­ber­gung die­nen­den Leis­tun­gen dem ermä­ßig­ten Umsatz­steu­er­satz von 7 %. Früh­stücks­leis­tun­gen gehö­ren nicht dazu und sind daher mit dem Regel­steu­er­satz von 19 % zu ver­steu­ern. Das gilt nach Mei­nung des Bun­des­fi­nanz­hofs auch dann, wenn der Hote­lier eine “Über­nach­tung mit Früh­stück” zu einem Pau­schal­preis anbie­tet.