Einbringung von Grundstücken als gewerblicher Grundstückshandel
Auch die Einbringung von Immobilien in eine Gesellschaft kann zu einem gewerblichen Grundstückshandel führen, wenn dabei die Drei-Objekt-Grenze überschritten wird.
Ein gewerblicher Grundstückshandel kann selbst dann vorliegen, wenn Grundstücke nicht verkauft, sondern nur in eine Gesellschaft eingebracht werden, sofern die Gesellschaft dabei auch die Verbindlichkeiten übernimmt, die auf den Grundstücken lasten. Auch solche Einbringungen sind auf die Drei-Objekt-Grenze anzurechnen, und zwar nach Meinung des Finanzgerichts Baden-Württemberg selbst dann, wenn die Einbringung nur dazu dient, die Vermögensnachfolge zu regeln.
Die neuesten 10 Top-News
Klicken Sie auf die einzelnen Beiträge um mehr zu erfahren:
- Antragslose Kindergeldzahlung kommt 2027
- Startschuss für die “Steuererklärung mit einem Klick”
- Erbe kann Abzugsbeträge für Baudenkmäler nicht fortführen
- Beitrag zur Künstlersozialkasse steigt 2027 auf 5,0 %
- Koalitionspläne zur Einkommensteuerreform
- Paketabgabe für Billigimporte ab Juli 2026
- Zinslose Ratenzahlung bei privaten Verkäufen
- Betriebsausgabenabzug für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte
- Zinssatzregelung im Bewertungsrecht ist verfassungskonform
- Irank-Krieg lässt Steueraufkommen einbrechen