Änderungen bei den Beitragsnachweisen ab 2014

Wegen dem Wegfall der zeitlichen Rechnungsabgrenzung in der gesetzlichen Krankenversicherung dürfen seit dem 1. Januar 2014 keine Korrektur-Beitragsnachweise mehr übermittelt werden.

Bei den monat­li­chen Bei­trags­nach­wei­sen für die Sozi­al­ver­si­che­rungs­bei­trä­ge gibt es zum Jah­res­wech­sel eine Ände­rung. Ab dem 1, Janu­ar 2014 ist näm­lich die Über­mitt­lung eines Kor­rek­tur-Bei­trags­nach­wei­ses nicht mehr zuläs­sig. Bei­trags­kor­rek­tu­ren aus Vor­mo­na­ten kön­nen nun direkt in den aktu­el­len Bei­trags­nach­weis mit ein­flie­ßen. Dane­ben gibt es die Mög­lich­keit, den über­mit­tel­ten Bei­trags­nach­weis zu stor­nie­ren und für den­sel­ben Zeit­raum einen neu­en Bei­trags­nach­weis abzu­ge­ben. Wesent­li­cher Grund für die Ände­rung ist der Weg­fall der zeit­li­chen Rech­nungs­ab­gren­zung in der Kran­ken­ver­si­che­rung, nach dem nun sämt­li­che Bei­trä­ge dem Gesund­heits­fonds zuflie­ßen.