Verlängerte SEPA-Übergangsfrist

Die EU gewährt kurzfristig eine Gnadenfrist von sechs Monaten für Zahlungen, die nicht dem SEPA-Format entsprechen.

Die EU-Kom­mis­si­on will Stö­run­gen für Ver­brau­cher und Unter­neh­men mini­mie­ren und hat daher einen Vor­schlag ange­nom­men, nach dem für einen zusätz­li­chen Über­gangs­zeit­raum von sechs Mona­ten Zah­lun­gen, die nicht im SEPA-For­mat erfol­gen, wei­ter­hin zuläs­sig sind. Mit der Über­gangs­frist bis zum 1. August 2014 wird der offi­zi­el­le SEPA-Stich­tag zwar nicht geän­dert, aber Ban­ken kön­nen mit ihren Kun­den ver­ein­ba­ren, Zah­lun­gen, die nicht der SEPA-Norm ent­spre­chen, wei­ter­hin zu bear­bei­ten. Eine Ver­län­ge­rung über den 1. August 2014 hin­aus wird es nicht geben.