Streit um Solidaritätszuschlag geht in die nächste Runde

Das Niedersächsische Finanzgericht legt dem Bundesverfassungsgericht erneut die Frage nach der Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlags vor.

Der Streit um die Ver­fas­sungs­mä­ßig­keit oder -wid­rig­keit des Soli­da­ri­täts­zu­schlags ist fast so alt wie der Zuschlag selbst. Bis­her haben die Finanz­ge­rich­te den Zuschlag mehr­heit­lich abge­seg­net. Doch zumin­dest das Finanz­ge­richt Nie­der­sach­sen kann sich nicht mit die­ser Mehr­heits­mei­nung anfreun­den und hält den Soli nach wie vor für ver­fas­sungs­wid­rig. Das Gericht hat­te dem Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt schon ein­mal sei­ne Beden­ken vor­ge­legt, doch die­se Vor­la­ge hat­te das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt nicht zur Ent­schei­dung ange­nom­men, weil es die Vor­la­ge nicht für aus­rei­chend begrün­det hielt.

Die Hoff­nung der Ver­fas­sungs­rich­ter, auf die­se Wei­se der heik­len Fra­ge ent­ge­hen zu kön­nen, wird sich jedoch nicht erfül­len, denn die nie­der­säch­si­schen Finanz­rich­ter lie­ßen sich von dem Beschluss nicht beir­ren. Sie haben dem Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt die Fra­ge jetzt erneut vor­ge­legt — dies­mal mit einer ins­ge­samt 70 Sei­ten umfas­sen­den Begrün­dung. So ein­fach wird sich das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt dies­mal also nicht aus der Affä­re zie­hen kön­nen.