Spende an den Papst nicht abziehbar

Weil der Vatikan kein Mitglied der EU oder EWR ist, ist eine direkte Spende an den Papst steuerlich nicht abziehbar.

Eine Spen­de an den Papst mag gut für das See­len­heil des Spen­ders sein, für sei­ne Steu­er­erklä­rung ist sie aber nutz­los. Zwar sind mitt­ler­wei­le auch Spen­den an gemein­nüt­zi­ge Orga­ni­sa­tio­nen im Aus­land steu­er­lich abzieh­bar. Aller­dings gilt das nur für Orga­ni­sa­tio­nen in einem EU- oder EWR-Staat. Weil der Vati­kan­staat aber nicht Teil der EU oder EWR ist, ist eine Spen­de an den Papst nicht abzieh­bar, urteil­te das Finanz­ge­richt Köln.