Kleinbetragsrechnungen eines Kleinunternehmers
Kleinunternehmer müssen die Umsatzsteuer ans Finanzamt abführen, wenn sie bei der Ausstellung einer Kleinbetragsrechnung einen Steuersatz angeben.
Wer von der umsatzsteuerlichen Kleinunternehmerregelung Gebrauch macht, muss bei der Ausstellung von Rechnungen vorsichtig sein. Enthält eine Kleinbetragsrechnung nämlich alle anderen gesetzlich vorgeschriebenen Angaben (Rechnungsaussteller, Ausstellungsdatum und Leistungsbeschreibung), genügt schon der Hinweis auf einen bestimmten Umsatzsteuersatz dafür, dass der Unternehmer die Steuer auch dem Finanzamt schuldet. Das bescheinigte der Bundesfinanzhof dem Inhaber einer Reparaturwerkstatt, der in seinem Quittungsblock zwar immer nur einen Bruttobetrag angab, aber in der Vordruckzeile “+ __ % MwSt.” auch einen Steuersatz eingetragen hatte.
Die neuesten 10 Top-News
Klicken Sie auf die einzelnen Beiträge um mehr zu erfahren:
- Aussetzung der Vollziehung bei Investitionsabzugsbetrag für Photovoltaikanlage
- Aufwendungen für Insolvenzverfahren sind keine Werbungskosten
- Betriebsausgabenabzug für steuerfreie Photovoltaikanlagen in 2022
- Prozesskosten für Streit um nachehelichen Unterhalt
- Zahlungen für vorzeitige Beendigung eines Telekommunikationsvertrags
- Anforderung von Unterlagen durch das Finanzamt
- Steuerliche Folgen von grenzüberschreitender Telearbeit
- Einführung der Wirtschafts-Identifikationsnummer
- Unbeabsichtigter Verbrauch der Steuervergünstigung bei Betriebsveräußerung
- Rekordeinnahmen aus der Hundesteuer