Vereine müssen Steuererklärung abgeben

Die Oberfinanzdirektion Koblenz hat auf die regelmäßige Steuererklärungspflicht von gemeinnützigen Vereinen hingewiesen.

Die Finanz­äm­ter prü­fen in der Regel alle drei Jah­re, ob Ver­ei­ne und ande­re Orga­ni­sa­tio­nen, die gemein­nüt­zi­gen, mild­tä­ti­gen oder kirch­li­chen Zwe­cken die­nen, die Vor­aus­set­zun­gen für die Befrei­ung von der Kör­per­schaft- und Gewer­be­steu­er erfüllt haben. Dazu müs­sen die Ver­ei­ne eine Steu­er­erklä­rung abge­ben und Kopi­en ihrer Kas­sen­be­rich­te und Tätig­keits- oder Geschäfts­be­rich­te bei­le­gen. Da der drei­jäh­ri­ge Prü­fungs­zeit­raum nicht bei allen Ver­ei­nen iden­tisch ist, sind von der jetzt begin­nen­den Über­prü­fung nicht sämt­li­che Ver­ei­ne betrof­fen.

Die Ober­fi­nanz­di­rek­ti­on Koblenz weist aber dar­auf hin, dass vie­le Ver­ei­ne dem­nächst eine schrift­li­che Auf­for­de­rung des Finanz­amts zur Abga­be der genann­ten Unter­la­gen erhal­ten. Die Vor­dru­cke für die Steu­er­erklä­rung wer­den dabei wie bei Pri­vat­per­so­nen und Unter­neh­men nicht mehr per Post ver­sen­det, son­dern ste­hen im Inter­net bereit oder kön­nen beim Finanz­amt abge­holt wer­den.