Neuauflage des nächsten Steuervereinfachungsgesetzes

Das nächste Maßnahmenpaket zur Änderung des Steuerrechts erhält nach der Bundestagswahl jetzt eine Neuauflage.

Unter Feder­füh­rung der Län­der Hes­sen und Rhein­land-Pfalz hat­ten die Bun­des­län­der bereits im ver­gan­ge­nen Jahr ein Maß­nah­men­pa­ket mit elf Maß­nah­men zur Steu­er­ver­ein­fa­chung beschlos­sen. Mit der Neu­wahl des Bun­des­ta­ges im Herbst war das Vor­ha­ben aller­dings vor­erst geschei­tert. Nun wol­len die Län­der Rhein­land-Pfalz und Hes­sen gemein­sam mit Bre­men und Schles­wig Hol­stein einen neu­en Vor­stoß ver­su­chen. Der Bun­des­rat hat den neu­en Gesetz­ent­wurf erst­mals in sei­ner Sit­zung am 14. März bera­ten.