Längere Vorlauffristen für Anträge durch SEPA
Die SEPA-Umstellung führt dazu, dass die Finanzämter mehr Vorlaufzeit brauchen, um Anträge zu bearbeiten, die zu einer Änderung einer anstehenden Lastschrift führen.
Anträge auf Herabsetzung von Vorauszahlungen, Stundungen, Aussetzung der Vollziehung und Erlasse von Steuerforderungen müssen dem zuständigen Finanzamt künftig mindestens 10 Arbeitstage vor dem Fälligkeitstermin vorliegen, damit der Bearbeiter den Einzug per Lastschrift noch ändern kann. Wenn der Antrag später beim Finanzamt eingeht, erfolgt der Einzug des bisher festgesetzten Betrages. Grund für diese längere Vorlauffrist ist laut der Oberfinanzdirektion Koblenz die Umstellung zum 1. Februar 2014 auf das SEPA-Verfahren, weil die Vorgaben der Banken für erstmalige Lastschrifteinzüge zu einem verlängerten Ablauf bei der Erstellung der Lastschriften führen.
Die neuesten 10 Top-News
Klicken Sie auf die einzelnen Beiträge um mehr zu erfahren:
- Absenkung des Umsatzsteuersatzes in der Gastronomie
- Einspruch gegen Grundsteuerwertbescheid trotz Grundstücksübertragung möglich
- Zurückweisung von Einsprüchen zum Solidaritätszuschlag
- Anpassung der GoBD an die Einführung der E-Rechnung
- Ferienwohnung kann erste Tätigkeitsstätte sein
- Kosten der Lebensführung bei doppelter Haushaltsführung
- Online-Glücksspiel als gewerbliche Tätigkeit
- Umsatzsteuerbefreiung von Bildungsleistungen und Schwimmkursen
- Aktualisierte Regeln für die E-Bilanz
- Langer Erbstreit schützt nicht vor Nachzahlungszinsen