Längere Vorlauffristen für Anträge durch SEPA

Die SEPA-Umstellung führt dazu, dass die Finanzämter mehr Vorlaufzeit brauchen, um Anträge zu bearbeiten, die zu einer Änderung einer anstehenden Lastschrift führen.

Anträ­ge auf Her­ab­set­zung von Vor­aus­zah­lun­gen, Stun­dun­gen, Aus­set­zung der Voll­zie­hung und Erlas­se von Steu­er­for­de­run­gen müs­sen dem zustän­di­gen Finanz­amt künf­tig min­des­tens 10 Arbeits­ta­ge vor dem Fäl­lig­keits­ter­min vor­lie­gen, damit der Bear­bei­ter den Ein­zug per Last­schrift noch ändern kann. Wenn der Antrag spä­ter beim Finanz­amt ein­geht, erfolgt der Ein­zug des bis­her fest­ge­setz­ten Betra­ges. Grund für die­se län­ge­re Vor­lauf­frist ist laut der Ober­fi­nanz­di­rek­ti­on Koblenz die Umstel­lung zum 1. Febru­ar 2014 auf das SEPA-Ver­fah­ren, weil die Vor­ga­ben der Ban­ken für erst­ma­li­ge Last­schrift­ein­zü­ge zu einem ver­län­ger­ten Ablauf bei der Erstel­lung der Last­schrif­ten füh­ren.