Rückzahlung eines Einmalbeitrags nach Tod des Ehegatten

Die Rückzahlung eines Versicherungsbetrags an den Ehegatten nach dem Tod des Partners löst keine Erbschaftsteuer aus, wenn er den Versicherungsbetrag früher selbst zugunsten seines verstorbenen Partners eingezahlt hatte.

Erhält ein Ehe­gat­te ver­ein­ba­rungs­ge­mäß einen Teil des Ein­mal­bei­trags, den er für eine vom ande­ren Ehe­gat­ten abge­schlos­se­ne Ren­ten­ver­si­che­rung gezahlt hat­te, vom Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men erstat­tet, weil der ande­re Ehe­gat­te ver­stor­ben ist, bevor die geleis­te­ten Ren­ten­zah­lun­gen die Höhe des Ein­mal­bei­trags erreicht haben, fällt auf den Erstat­tungs­be­trag kei­ne Erb­schaft­steu­er an. Für eine Steu­er­pflicht müss­te es zu einer Ver­mö­gens­min­de­rung auf der Sei­te des Erb­las­sers kom­men, was hier nicht der Fall ist. Mit die­ser Begrün­dung hat der Bun­des­fi­nanz­hof gegen die Ansicht des Finanz­amts ent­schie­den.