Problemfelder der kleinen Organschaftsreform

Die Oberfinanzdirektion Karlsruhe hat sich zu verschiedenen Aspekten der Organschaftsreform zu Beginn des Jahres geäußert.

Mit dem Gesetz zur Ände­rung und Ver­ein­fa­chung der Unter­neh­mens­be­steue­rung und des steu­er­li­chen Rei­se­kos­ten­rechts wur­den auch diver­se gesetz­li­che Ände­run­gen bei der steu­er­li­chen Organ­schaft vor­ge­nom­men. Weil es dazu bereits eini­ge Aus­le­gungs­fra­gen, aber noch kei­ne ver­bind­li­che Ver­wal­tungs­an­wei­sung gibt, hat die Ober­fi­nanz­di­rek­ti­on Karls­ru­he eine Lis­te mit mög­li­chen Pro­blem­fel­dern und Aus­le­gun­gen auf­grund der Geset­zes­än­de­rung zur grenz­über­schrei­ten­den Organ­schaft, Durch­füh­rung des Gewinn­ab­füh­rungs­ver­trags und zur Ver­ein­ba­rung der Ver­lust­über­nah­me zusam­men­ge­stellt.