Kürzeste Straßenverbindung für die Entfernungspauschale
Die kürzeste Straßenverbindung ist auch dann Grundlage für die Entfernungspauschale, wenn sie mautpflichtig ist oder mit dem verwendeten Verkehrsmittel nicht genutzt werden darf.
Für die Entfernungspauschale ist die kürzeste Straßenverbindung auch dann maßgeblich, wenn diese mautpflichtig ist oder mit dem verwendeten Verkehrsmittel straßenverkehrsrechtlich nicht benutzt werden darf. So hat der Bundesfinanzhof im Fall eines Arbeitnehmers entschieden, der mit seinem Moped nicht die kürzeste Strecke zum Arbeitsplatz nehmen konnte, weil diese über Bundesstraßen führt, auf denen das Moped wegen seiner niedrigen Höchstgeschwindigkeit nicht fahren darf.
Die neuesten 10 Top-News
Klicken Sie auf die einzelnen Beiträge um mehr zu erfahren:
- Lieferung von Mieterstrom als selbstständige Hauptleistung
- Anscheinsbeweis für eine private Fahrzeugnutzung
- Grundsteuer für Grundstück in Landschaftsschutzgebiet
- Solidaritätszuschlag ist weiterhin verfassungsgemäß
- Erste Pläne der künftigen Regierungskoalition
- Einspruch in 13 % der Grundsteuerfälle
- Flugunterricht ist kein steuerfreier Unterricht
- Tätowierer übt künstlerische Tätigkeit aus
- Grunderwerbsteuer auf nachträgliche Sonderwünsche
- Schenkungsteuer bei niedrig verzinstem Darlehen