Sicherungseinbehalt berechtigt zur Umsatzsteuerberichtigung

Ein mehrjähriger Sicherungseinbehalt bereichtigt den Leistungserbringer, die abzuführende Umsatzsteuer ab dem Leistungszeitpunkt entsprechend zu berichtigen und nur auf den bereits bezahlten Teil der Rechnung Umsatzsteuer abzuführen.

Wenn ein Unter­neh­mer sei­nen Ent­gelt­an­spruch über meh­re­re Jah­re nicht in vol­lem Umfang ver­wirk­li­chen kann, weil der Kun­de auf­grund ver­trag­li­cher Ver­ein­ba­run­gen zur Absi­che­rung von Gewähr­leis­tungs­an­sprü­chen einen Siche­rungs­ein­be­halt vor­neh­men darf, ist er bereits im Vor­anmel­dungs­zeit­raum der Leis­tungs­er­brin­gung berech­tigt, die abzu­füh­ren­de Umsatz­steu­er ent­spre­chend zu berich­ti­gen. Andern­falls käme es näm­lich nach Ansicht des Bun­des­fi­nanz­hofs zu einer unver­hält­nis­mä­ßi­gen Belas­tung, wenn der Unter­neh­mer die Umsatz­steu­er für den Staat über meh­re­re Jah­re vor­fi­nan­zie­ren müss­te.