Verfassungsbeschwerde gegen Steuerdaten-Ankauf gescheitert

Eine Verfassungsbeschwerde gegen die strafrechtliche Verwertung der vom Land Rheinland-Pfalz angekauften Steuerdaten ist abgewiesen worden.

Die Ver­fas­sungs­be­schwer­de beim Ver­fas­sungs­ge­richts­hof Rhein­land-Pfalz gegen die Ver­wer­tung einer Steu­er­da­ten-CD, die das Land im Jahr 2012 erwor­ben hat­te, hat­te kei­nen Erfolg. Der betrof­fe­ne Steu­er­zah­ler wer­de nicht in sei­nem Recht auf ein fai­res Ver­fah­ren ver­letzt, meint das Gericht. In ver­fas­sungs­recht­li­cher Hin­sicht füh­re selbst eine rechts­wid­ri­ge Beweis­erhe­bung nicht ohne wei­te­res zu einem Ver­wer­tungs­ver­bot. Aller­dings gebe es auch im Straf­ver­fah­ren kei­ne Wahr­heits­er­mitt­lung um jeden Preis. Der Staat dür­fe aus Ein­grif­fen ohne Rechts­grund­la­ge grund­sätz­lich kei­nen Nut­zen zie­hen. Die Steu­er­fahn­der müs­sen daher dem Rich­ter beim Antrag auf einen Durch­su­chungs­be­schluss alle ent­schei­dungs­er­heb­li­chen Tat­sa­chen mit­tei­len, auch die Abwä­gungs­ent­schei­dung der Steu­er­be­hör­den über den Ankauf der Daten.