Aktualisierte Gesamtübersicht der Kaufkraftzuschläge

Für einige Länder haben sich die Kaufkraftzuschläge geändert, die Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern im Ausland steuerfrei zahlen können.

Das Aus­wär­ti­ge Amt hat für eini­ge Dienstor­te die Kauf­kraft­zu­schlä­ge neu fest­ge­setzt. Ent­spre­chend hat auch das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um eine aktua­li­sier­te Gesamt­über­sicht der Zuschlä­ge ver­öf­fent­licht, die Arbeit­ge­ber ihren ins Aus­land ent­sand­ten Arbeit­neh­mern steu­er­frei zah­len kön­nen.