Pflegeversicherungsbeiträge für freiwillig versicherte Minijobber
Wer freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist und einen Minijob ausübt, muss aus dem Minijob-Lohn den Beitrag zur gesetzlichen Pflegeversicherung zahlen.
Das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass Selbstständige und andere freiwillig Versicherte für einen neben der Hauptbeschäftigung ausgeübten Minijob Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung zahlen müssen. Für den Minijob muss ein freiwillig Versicherter zwar keine Krankenversicherungsbeiträge zahlen, weil der Arbeitgeber bereits den Pauschalbetrag gezahlt hat. In der Pflegeversicherung zahlt der Arbeitgeber aber keinen Pauschalbetrag, weshalb die Beitragspflicht bestehen bleibt.
Die neuesten 10 Top-News
Klicken Sie auf die einzelnen Beiträge um mehr zu erfahren:
- Absenkung des Umsatzsteuersatzes in der Gastronomie
- Einspruch gegen Grundsteuerwertbescheid trotz Grundstücksübertragung möglich
- Zurückweisung von Einsprüchen zum Solidaritätszuschlag
- Anpassung der GoBD an die Einführung der E-Rechnung
- Ferienwohnung kann erste Tätigkeitsstätte sein
- Kosten der Lebensführung bei doppelter Haushaltsführung
- Online-Glücksspiel als gewerbliche Tätigkeit
- Umsatzsteuerbefreiung von Bildungsleistungen und Schwimmkursen
- Aktualisierte Regeln für die E-Bilanz
- Langer Erbstreit schützt nicht vor Nachzahlungszinsen