Amtliche Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung

Für die Aufteilung des Kaufpreises in die Anteile für Grund und Boden sowie für das Gebäude hat das Bundesfinanzministerium jetzt eine Arbeitshilfe veröffentlicht.

Das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um hat auf sei­ner Web­site eine Arbeits­hil­fe zur Kauf­preis­auf­tei­lung für ein bebau­tes Grund­stück ver­öf­fent­licht. Bei die­sen Immo­bi­li­en muss näm­lich der Gesamt­kauf­preis in einen Anteil für das Gebäu­de und einen Anteil für den nicht abnutz­ba­ren Grund und Boden auf­ge­teilt wer­den, um die AfA für das Gebäu­de ermit­teln zu kön­nen. Die Excel-Datei des Minis­te­ri­ums ermög­licht es, in einem typi­sier­ten Ver­fah­ren ent­we­der eine Kauf­preis­auf­tei­lung selbst vor­zu­neh­men oder die Plau­si­bi­li­tät einer vor­lie­gen­den Kauf­preis­auf­tei­lung zu prü­fen.