Kontrolle der Künstlersozialabgabe soll verstärkt werden

Mit zusätzlichen Betriebsprüfern und regelmäßigen Betriebsprüfungen soll die Kontrolle der Künstlersozialabgabe ausgeweitet werden.

Das Arbeits­mi­nis­te­ri­um feilt am Ent­wurf eines Geset­zes zur Sta­bi­li­sie­rung des Künst­ler­so­zi­al­ab­ga­be­sat­zes. Was sich zunächst nach einem sinn­vol­len Ziel anhört, bedeu­tet in der Pra­xis aber vor allem eine deut­li­che Aus­wei­tung der Kon­trol­len bei den Unter­neh­men. Mit einem Bud­get von 12 Mil­lio­nen Euro will das Minis­te­ri­um rund 250 zusätz­li­che Betriebs­prü­fer finan­zie­ren, die zusätz­li­che Ein­nah­men von rund 32 Mil­lio­nen Euro erschlie­ßen sol­len. Neben ande­ren Ände­run­gen soll die Ren­ten­ver­si­che­rung dazu ab 2015 alle Unter­neh­men, die schon jetzt die Künst­ler­so­zi­al­ab­ga­be zah­len, sowie alle Arbeit­ge­ber mit min­des­tens 20 Beschäf­tig­ten alle vier Jah­re prü­fen. Immer­hin ist eine Baga­tell­gren­ze von 450 Euro im Jahr vor­ge­se­hen, bis zu der Auf­trä­ge an Künst­ler abga­ben­frei blei­ben sol­len.