Zuzahlung für die Nutzung eines Dienstwagens
Überschreitet die Zuzahlung für einen Dienstwagen den privaten Nutzungsvorteil, ist der Überschussbetrag in voller Höhe als Werbungskosten abziehbar.
Die von dem Arbeitnehmer geleistete Zuzahlung für einen Dienstwagen, die über dem nach der Fahrtenbuchmethode ermittelten privaten Nutzungswert liegt, ist in voller Höhe als Werbungskosten abziehbar. Mit dieser Entscheidung stellt sich das Finanzgericht Baden-Württemberg gegen die Auffassung der Finanzverwaltung, die nur die Reduzierung des steuerpflichtigen privaten Nutzungsvorteils auf 0 Euro durch die Zuzahlungen akzeptieren wollte, den darüber hinausgehenden Betrag aber nicht als Werbungskosten anerkannte. Der Kläger hatte höhere Zuzahlungen geleistet, weil sein Arbeitgeber den Nutzungsvorteil nach der 1 %-Regelung berechnet hatte. In seiner privaten Einkommensteuererklärung setzte er den Nutzungsvorteil dann aber nach der Fahrtenbuchmethode an, womit der Nutzungsvorteil deutlich niedriger ausfiel.
Die neuesten 10 Top-News
Klicken Sie auf die einzelnen Beiträge um mehr zu erfahren:
- Aussetzung der Vollziehung bei Investitionsabzugsbetrag für Photovoltaikanlage
- Aufwendungen für Insolvenzverfahren sind keine Werbungskosten
- Betriebsausgabenabzug für steuerfreie Photovoltaikanlagen in 2022
- Prozesskosten für Streit um nachehelichen Unterhalt
- Zahlungen für vorzeitige Beendigung eines Telekommunikationsvertrags
- Anforderung von Unterlagen durch das Finanzamt
- Steuerliche Folgen von grenzüberschreitender Telearbeit
- Einführung der Wirtschafts-Identifikationsnummer
- Unbeabsichtigter Verbrauch der Steuervergünstigung bei Betriebsveräußerung
- Rekordeinnahmen aus der Hundesteuer