Erbengemeinschaft kann grunderwerbsteuerpflichtig sein

Eine Erbengemeinschaft kann als sebstständiger Rechtsträger auch grunderwerbsteuerpflichtig werden.

Ver­ei­ni­gen sich min­des­tens 95 % der Antei­le an einer grund­be­sit­zen­den Gesell­schaft in der Hand einer Erben­ge­mein­schaft, wird die­se grund­er­werb­steu­er­recht­lich so behan­delt, als habe sie das Grund­stück von der Gesell­schaft erwor­ben. Der Bun­des­fi­nanz­hof hat damit fest­ge­stellt, dass eine Erben­ge­mein­schaft ein selb­stän­di­ger Rechts­trä­ger im Sin­ne des Grund­er­werb­steu­er­rech­tes sein kann.