Gesetz zur späteren Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge

Das Bundesland Sachsen hat vorgeschlagen, die alte Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge im Folgemonat wieder herzustellen.

Sach­sen hat den lobens­wer­ten Ver­such gestar­tet, die im Jahr 2005 beschlos­se­ne Vor­ver­la­ge­rung der Fäl­lig­keit der Sozi­al­ver­si­che­rungs­bei­trä­ge wie­der rück­gän­gig zu machen. Das Land hat einen ent­spre­chen­den Gesetz­ent­wurf in den Bun­des­rat ein­ge­bracht, der jetzt zunächst dort bera­ten und dann an den Bun­des­tag wei­ter­ge­lei­tet wird. Die­ser Bei­trag zur Ent­bü­ro­kra­ti­sie­rung wäre jeden­falls dank der der­zeit gut gefüll­ten Kas­sen der Sozi­al­ver­si­che­rung ohne wei­te­res finan­zier­bar.