Gesetzentwurf zur Änderung steuerlicher Vorschriften

Das Gesetz zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften enthält auch einige kleinere Vereinfachungen des Steuerrechts.

Das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um hat den Ent­wurf für ein Gesetz zur Anpas­sung des natio­na­len Steu­er­rechts an den Bei­tritt Kroa­ti­ens zur EU und zur Ände­rung wei­te­rer steu­er­li­cher Vor­schrif­ten vor­ge­legt. In ers­ter Linie ent­hält das Gesetz redak­tio­nel­le Anpas­sun­gen sowie die not­wen­di­gen Ände­run­gen des Steu­er­rechts für den EU-Bei­tritt Kroa­ti­ens. Dane­ben sind aber auch ein paar Ver­ein­fa­chun­gen ent­hal­ten, ins­be­son­de­re die Wie­der­ein­füh­rung der Fifo-Metho­de beim Han­del mit Fremd­wäh­rungs­be­trä­gen und eine Gewer­be­steu­er­frei­stel­lung von Ein­rich­tun­gen zur ambu­lan­ten Reha­bi­li­ta­ti­on.