Sterbegeld ist nicht steuerpflichtig

Der Bestattungskostenzuschuss einer Versorgungseinrichtung ist kein steuerpflichtiges Einkommen.

Ein als Zuschuss zu den Bestat­tungs­kos­ten von einer berufs­stän­di­schen Ver­sor­gungs­ein­rich­tung gewähr­tes Ster­be­geld unter­liegt nicht der Ein­kom­men­steu­er. Anders als das Finanz­amt sieht das Finanz­ge­richt Baden-Würt­tem­berg das Ster­be­geld nicht als kapi­ta­li­sier­te wie­der­keh­ren­de Bezü­ge an, die ein­kom­men­steu­er­pflich­tig wären. Das Finanz­amt hat beim Bun­des­fi­nanz­hof aber Revi­si­on ein­ge­legt.