Unterstützung der Hochwasser-Opfer auf dem Balkan

Wie bei früheren Naturkatastrophen hat das Bundesfinanzministerium wieder Erleichterungen und Vereinfachungen für Hilfsmaßnahmen nach der Hochwasserkatastrophe auf dem Balkan veranlasst.

Star­ke, anhal­ten­de Regen­fäl­le hat­ten in Süd­ost­eu­ro­pa gan­ze Land­stri­che über­schwemmt, die Strom- und Trink­was­ser­ver­sor­gung unter­bro­chen und Brü­cken zer­stört, so dass eini­ge Dör­fer von der Außen­welt abge­schnit­ten sind. Eine zusätz­li­che Bedro­hung geht von frei­ge­spül­ten Minen aus dem Bos­ni­en­krieg aus. Wie bei frü­he­ren Natur­ka­ta­stro­phen hat das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um auch dies­mal in einem Schrei­ben die steu­er­li­chen Erleich­te­run­gen für Spen­den und Unter­stüt­zungs­maß­nah­men zuguns­ten der Opfer auf­ge­lis­tet. Die Erleich­te­run­gen ent­spre­chen im Wesent­li­chen den Rege­lun­gen bei frü­he­ren Natur­ka­ta­stro­phen und gel­ten für Hilfs­maß­nah­men, die bis zum 31. Dezem­ber 2014 durch­ge­führt wer­den.