Anerkennung von Darlehensverträgen zwischen Angehörigen
Das Bundesfinanzministerium hat seine Verwaltungsanweisung zu Darlehensverträgen zwischen Angehörigen an die aktuelle Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs angepasst.
Nachdem der Bundesfinanzhof im Herbst letzten Jahres entschieden hatte, dass das Finanzamt bei der Prüfung von Darlehensverträgen zwischen Angehörigen auch den Anlass der Darlehensaufnahme berücksichtigen muss, hat die Finanzverwaltung jetzt reagiert. In einem Schreiben hat das Bundesfinanzministerium die Finanzämter angewiesen, nun neben banküblichen Darlehensverträgen auch bankübliche Geldanlagevereinbarungen für einen Fremdvergleich zu berücksichtigen, sofern ein Darlehensvertrag zwischen Angehörigen neben dem Interesse des Schuldners an der Erlangung zusätzlicher Mittel außerhalb einer Bankfinanzierung auch dem Interesse des Gläubigers an einer gut verzinslichen Geldanlage dient.
Die neuesten 10 Top-News
Klicken Sie auf die einzelnen Beiträge um mehr zu erfahren:
- Einräumung eines Altenteils im Zuge der Hofübergabe
- Kapitalleistung aus der betrieblichen Altersversorgung
- Fremdüblichkeit der Verzinsung einer Direktzusage
- Fremdüblichkeit einer Pensionszusage auf Basis einer Entgeltumwandlung
- Steuerfreier Hinzuverdienst im Alter mit der Aktivrente
- Beitragsbemessungsgrenzen 2026
- Regulärer Steuersatz für Einkünfte aus dem Krypto-Lending
- Pflicht zur Erfassung der Arbeitszeit
- Vom Arbeitnehmer getragene Stellplatzkosten
- Übersicht der Änderungen im Steuerrecht für 2026