Erneute Umkehr der Steuerschuldnerschaft bei Bauträgern?

Ein aktuelle Steueränderungsgesetz führt möglicherweise zu einer erneuten Umkehr der Steuerschuldnerschaft bei Bauleistungen für Bauträger.

Nach­dem ein Urteil des Bun­des­fi­nanz­hofs die Umkehr der Steu­er­schuld­ner­schaft aus Bau­leis­tun­gen an Bau­trä­ger in vie­len Fäl­len in Fra­ge gestellt hat und das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um die­ses Urteil bereits in der Pra­xis umge­setzt hat, könn­te es mög­li­cher­wei­se bald wie­der zu einer Umkehr der Steu­er­schuld­ner­schaft bei Bau- und Gebäu­de­rei­ni­gungs­dienst­leis­tun­gen kom­men. Der Bun­des­rat hat näm­lich in sei­ner Stel­lung­nah­me zum “Gesetz zur Anpas­sung des natio­na­len Steu­er­rechts an den Bei­tritt Kroa­ti­ens zur EU und zur Ände­rung wei­te­rer steu­er­li­cher Vor­schrif­ten” eine Rege­lung vor­ge­schla­gen, die die alte Ver­wal­tungs­auf­fas­sung wie­der her­stel­len wür­de.