Kindergeldleistungen im Ausland

Das Bundeszentralamt für Steuern hat bekannt gegeben, welche ausländischen Leistungen auf das deutsche Kindergeld angerechnet werden oder dessen Bezug ausschließen.

Das Bun­des­zen­tral­amt für Steu­ern hat eine Tabel­le mit kin­der­geld­ähn­li­chen Leis­tun­gen im Aus­land ver­öf­fent­licht. Wer eine die­ser Leis­tun­gen bezieht, ver­liert in Deutsch­land sei­nen Anspruch auf Kin­der­geld oder die Leis­tung wird zumin­dest auf das deut­sche Kin­der­geld ange­rech­net, sodass nur noch die Dif­fe­renz zum deut­schen Kin­der­geld aus­ge­zahlt wird.