Vorsteueraufteilung bei Gebäuden
Der Bundesfinanzhof hat dem Europäischen Gerichtshof erneut einige Fragen zur Vorsteueraufteilung bei gemischt genutzten Gebäuden vorgelegt.
Der Bundesfinanzhof hat dem Europäischen Gerichtshof erneut einige Fragen zur Vorsteueraufteilung bei gemischt genutzten Gebäuden vorgelegt. Insbesondere geht es um die Frage, ob bei der Anschaffung oder Errichtung eines gemischt genutzten Gebäudes Eingangsleistungen zunächst soweit möglich den steuerpflichtigen oder steuerfreien Verwendungsumsätzen des Gebäudes zugeordnet werden müssen und lediglich die danach verbliebenen nicht direkt zuordenbaren Vorsteuern nach einem Flächen- oder Umsatzschlüssel aufgeteilt werden. Außerdem will der Bundesfinanzhof wissen, ob das analog für die laufenden Kosten gilt und inwieweit die Berichtigung des Vorsteuerabzugs im Fall eines nachträglich vorgeschriebenen vorrangigen Aufteilungsschlüssels mit EU-Recht vereinbar ist.
Die neuesten 10 Top-News
Klicken Sie auf die einzelnen Beiträge um mehr zu erfahren:
- Echtzeitüberweisung und Empfängerüberprüfung im Zahlungsverkehr
- Erste Tätigkeitsstätte eines Leiharbeitnehmers
- Mindestgewinnbesteuerung ist verfassungskonform
- Erbschaftsteueraufkommen steigt auf Rekordwert
- Grunderwerbsteuer bei Gebäuden mit Solar- oder PV-Anlagen
- Trickbetrug führt nicht zu außergewöhnlicher Belastung
- E-Mails als vorzulegende Handels- und Geschäftsbriefe
- Rechnungspflichtangaben in anderen Amtssprachen der EU
- Schriftform kein Erfordernis für Betriebsausgabenabzug
- Beitragsbemessungsgrenzen sollen spürbar steigen