Vorsteueraufteilung bei Gebäuden
Der Bundesfinanzhof hat dem Europäischen Gerichtshof erneut einige Fragen zur Vorsteueraufteilung bei gemischt genutzten Gebäuden vorgelegt.
Der Bundesfinanzhof hat dem Europäischen Gerichtshof erneut einige Fragen zur Vorsteueraufteilung bei gemischt genutzten Gebäuden vorgelegt. Insbesondere geht es um die Frage, ob bei der Anschaffung oder Errichtung eines gemischt genutzten Gebäudes Eingangsleistungen zunächst soweit möglich den steuerpflichtigen oder steuerfreien Verwendungsumsätzen des Gebäudes zugeordnet werden müssen und lediglich die danach verbliebenen nicht direkt zuordenbaren Vorsteuern nach einem Flächen- oder Umsatzschlüssel aufgeteilt werden. Außerdem will der Bundesfinanzhof wissen, ob das analog für die laufenden Kosten gilt und inwieweit die Berichtigung des Vorsteuerabzugs im Fall eines nachträglich vorgeschriebenen vorrangigen Aufteilungsschlüssels mit EU-Recht vereinbar ist.
Die neuesten 10 Top-News
Klicken Sie auf die einzelnen Beiträge um mehr zu erfahren:
- Absenkung des Umsatzsteuersatzes in der Gastronomie
- Einspruch gegen Grundsteuerwertbescheid trotz Grundstücksübertragung möglich
- Zurückweisung von Einsprüchen zum Solidaritätszuschlag
- Anpassung der GoBD an die Einführung der E-Rechnung
- Ferienwohnung kann erste Tätigkeitsstätte sein
- Kosten der Lebensführung bei doppelter Haushaltsführung
- Online-Glücksspiel als gewerbliche Tätigkeit
- Umsatzsteuerbefreiung von Bildungsleistungen und Schwimmkursen
- Aktualisierte Regeln für die E-Bilanz
- Langer Erbstreit schützt nicht vor Nachzahlungszinsen