Beschwerden zur Abgeordnetenpauschale abgewiesen

Auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Verfahren zur Abgeordnetenpauschale abgewiesen.

Regel­mä­ßig sorgt die steu­er­freie Auf­wands­pau­scha­le der Bun­des­tags­ab­ge­ord­ne­ten für Schlag­zei­len, wenn wie­der ein­mal ein Ver­such unter­nom­men wird, die­ses Recht auch für ande­re Steu­er­zah­ler ein­zu­kla­gen. Damit ist jetzt Schluss, denn nach dem Bun­des­fi­nanz­hof und dem Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt sind jetzt auch Ver­fah­ren beim Euro­päi­schen Gerichts­hof für Men­schen­rech­te geschei­tert. Die steu­er­freie Pau­scha­le wird damit wei­ter ein Dorn im Auge vie­ler Steu­er­zah­ler blei­ben, die kei­nen Anspruch auf eine ver­gleich­ba­re steu­er­freie Leis­tung haben. Wer unter Hin­weis auf die Ver­fah­ren einen Ein­spruch beim Finanz­amt ein­ge­legt hat­te, wird nun vom Finanz­amt auf­ge­for­dert, den Ein­spruch zurück­zu­neh­men.