Lohnsteuerabzug für Berufsanfäger und Azubis

Immer noch fordern viele Arbeitgeber mit veralteten Standardanschreiben die Lohnsteuerkarte von Berufsanfängern und Azubis an.

Die Ober­fi­nanz­di­rek­ti­on Koblenz weist dar­auf hin, dass vie­le Arbeit­ge­ber in den Stan­dard­schrei­ben zum Arbeits- oder Aus­bil­dungs­ver­trag immer noch die Vor­la­ge der Lohn­steu­er­kar­te for­dern. Die Lohn­steu­er­kar­te wur­de jedoch bereits vor über einem Jahr abge­schafft und durch ELS­tAM ersetzt. Die ver­al­te­ten Anschrei­ben füh­ren daher zu Nach­fra­gen bei den Finanz­äm­tern. Besteht der Arbeit­ge­ber den­noch auf einer Papier­be­schei­ni­gung der ELS­tAM, kön­nen sich die Berufs­an­fän­ger an ihr zustän­di­ges Finanz­amt wen­den und einen Aus­druck erhal­ten.