Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte
Für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit einem Firmenwagen hält das Finanzgericht Düsseldorf bei der 1 %-Regelung nur eine monatsweise Abrechnung für möglich.
Für Fahrten mit dem Dienstwagen zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sind nach der 1 %-Regelung pro Monat 0,03 % des Listenpreises für den Entfernungskilometer anzusetzen. Anders als der Bundesfinanzhof hält das Finanzgericht Düsseldorf nun aber einen taggenauen Ansatz mit 0,002 % des Listenpreises nicht mehr für möglich. Das Finanzamt hatte diese Möglichkeit zwar noch grundsätzlich eingeräumt, aber nur für Arbeitnehmer. Im Fall der klagenden selbstständigen Ärztin wollte es die monatliche Pauschale ansetzen. Das Finanzgericht wiederum schließt die taggenaue Berechnung in seiner Urteilsbegründung generell aus, hat aber die Revision zum Bundesfinanzhof zugelassen.
Die neuesten 10 Top-News
Klicken Sie auf die einzelnen Beiträge um mehr zu erfahren:
- Neue Homeoffice-Regelung für Grenzpendler
- Geldgeschenk zu Ostern kann schenkungsteuerpflichtig sein
- Regelungen zum ermäßigten Steuersatz in der Gastronomie ab 2026
- Anmietung eines Stellplatzes im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung
- Rückforderung einer zu Unrecht gewährten Energiepreispauschale
- Neues Programm zur Förderung von Elektro- und Hybridfahrzeugen
- Sachbezugswerte für 2026
- Höhere Grundsteuer für Gewerbe in Nordrhein-Westfalen rechtswidrig
- Ermäßigte Besteuerung für Urlaubsabgeltung
- Bundesrat winkt zahlreiche Gesetze durch