Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte

Für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit einem Firmenwagen hält das Finanzgericht Düsseldorf bei der 1 %-Regelung nur eine monatsweise Abrechnung für möglich.

Für Fahr­ten mit dem Dienst­wa­gen zwi­schen Woh­nung und Arbeits­stät­te sind nach der 1 %-Rege­lung pro Monat 0,03 % des Lis­ten­prei­ses für den Ent­fer­nungs­ki­lo­me­ter anzu­set­zen. Anders als der Bun­des­fi­nanz­hof hält das Finanz­ge­richt Düs­sel­dorf nun aber einen tag­ge­nau­en Ansatz mit 0,002 % des Lis­ten­prei­ses nicht mehr für mög­lich. Das Finanz­amt hat­te die­se Mög­lich­keit zwar noch grund­sätz­lich ein­ge­räumt, aber nur für Arbeit­neh­mer. Im Fall der kla­gen­den selbst­stän­di­gen Ärz­tin woll­te es die monat­li­che Pau­scha­le anset­zen. Das Finanz­ge­richt wie­der­um schließt die tag­ge­naue Berech­nung in sei­ner Urteils­be­grün­dung gene­rell aus, hat aber die Revi­si­on zum Bun­des­fi­nanz­hof zuge­las­sen.