Werbungskostenabzugsverbot für Ausbildungskosten
Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg hält die rückwirkende Festschreibung des Werbungskostenabzugsverbots für Ausbildungskosten für verfassungsgemäß.
Kosten für eine erstmalige Berufsausbildung außerhalb eines Dienstverhältnisses sind nicht als Werbungskosten abziehbar. Diese rückwirkende Neuregelung ist nicht verfassungswidrig und verstößt auch nicht gegen das verfassungsrechtliche Rückwirkungsverbot oder den Gleichheitssatz, meint das Finanzgericht Berlin-Brandenburg. Für den Berufsanfänger gab es nämlich nach Ansicht der Richter kein schützenswertes Vertrauen darauf, dass seine Ausbildungskosten als Werbungskosten abzugsfähig sein würden.
Die neuesten 10 Top-News
Klicken Sie auf die einzelnen Beiträge um mehr zu erfahren:
- Lieferung von Mieterstrom als selbstständige Hauptleistung
- Anscheinsbeweis für eine private Fahrzeugnutzung
- Grundsteuer für Grundstück in Landschaftsschutzgebiet
- Solidaritätszuschlag ist weiterhin verfassungsgemäß
- Erste Pläne der künftigen Regierungskoalition
- Einspruch in 13 % der Grundsteuerfälle
- Flugunterricht ist kein steuerfreier Unterricht
- Tätowierer übt künstlerische Tätigkeit aus
- Grunderwerbsteuer auf nachträgliche Sonderwünsche
- Schenkungsteuer bei niedrig verzinstem Darlehen