Entwurf des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes

Für die Umsetzung der EU-Bilanzrichtlinie in deutsches Recht liegt jetzt der erste Gesetzentwurf vor.

Das Bun­des­mi­nis­te­ri­um der Jus­tiz und für Ver­brau­cher­schutz hat den Ent­wurf für das Bilanz­richt­li­nie-Umset­zungs­ge­setz (Bil­RUG) ver­öf­fent­licht. Das Bil­RUG soll die vor einem Jahr von der EU beschlos­se­ne Bilanz­richt­li­nie in deut­sches Recht umset­zen. In ers­ter Linie ent­hält das Gesetz ver­schie­de­ne Erleich­te­run­gen bei den gesetz­li­chen Vor­ga­ben für den Jah­res­ab­schluss.

Ins­be­son­de­re wer­den die Schwel­len­wer­te bei Bilanz­sum­me und Umsatz für die Grö­ßen­klas­sen ange­ho­ben. Auch wenn das Gesetz wohl erst im kom­men­den Jahr ver­ab­schie­det wird, gel­ten die­se höhe­ren Schwel­len­wer­te bereits für Geschäfts­jah­re, die nach dem 31. Dezem­ber 2013 begin­nen. Die meis­ten übri­gen Vor­schrif­ten sind erst ab 2016 ver­bind­lich anzu­wen­den. Unter ande­rem sind in dem Gesetz fol­gen­de Ände­run­gen vor­ge­se­hen:

  • Ver­rin­ge­rung der not­wen­di­gen Anga­ben im Anhang, ins­be­son­de­re für klei­ne Kapi­tal­ge­sell­schaf­ten. Es wird auf Anga­ben ver­zich­tet, die typi­scher­wei­se nur für das Ver­ständ­nis von Kapi­tal­ge­sell­schaf­ten ab einer gewis­sen Grö­ße nach­ge­fragt wer­den.

  • Wie­der­ein­füh­rung einer geson­der­ten Anteils­be­sitz­lis­te.

  • Abschaf­fung des Aus­wei­ses von außer­or­dent­li­chen Ergeb­nis­sen in der GuV und Ver­la­ge­rung die­ser Anga­ben in den Anhang.

  • Neue Rege­lun­gen für die Trans­pa­renz von Unter­neh­men des Roh­stoff­sek­tors über Zah­lun­gen an staat­li­che Stel­len.